Hinweis zum Markenschutz

Die Bezeichnungen RUHR-FLAGGE und RUHRFLAGGE sowie die zugehörige grafische Gestaltung (Bildmarke) befinden sich derzeit im Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Dies umfasst sowohl die Wortmarken, als auch die Bildmarke (Flagge ohne Schriftzug) und die kombinierte Wort-/Bildmarke.
Der Markenschutz wird für ausgewählte Waren- und Dienstleistungsklassen angestrebt und dient dem Schutz der gestalterischen und begrifflichen Identität von RUHR-FLAGGE / RUHRFLAGGE.